Refurbished
Was sagt der Begriff Refurbished aus
Als „refurbished“ (deutsch: generalüberholt oder wiederaufbereitet) dürfen Produkte bezeichnet werden, wenn sie gebraucht sind, aber professionell geprüft, gereinigt und bei Bedarf repariert wurden. Im Gegensatz zu einfacher Gebrauchtware sind refurbished Geräte in der Regel voll funktionsfähig und weisen meist eine garantierte Mindestqualität auf.
Wichtige Kriterien für die Bezeichnung als „refurbished“:
• Funktionsprüfung: Das Gerät muss technisch auf seine einwandfreie Funktion getestet worden sein.
• Aufbereitung/Reparatur: Defekte Teile werden repariert oder ausgetauscht.
• Reinigung: Die Geräte werden äußerlich und oft auch innerlich gereinigt.
• Datenlöschung: Alte Daten des Vorbesitzers müssen sicher gelöscht sein.
• Zustandsbeschreibung: Trotz der Überholung können gebrauchsbedingte Mängel (Kratzer) vorhanden sein, die jedoch je nach Anbieter dokumentiert werden.
Rechtlicher Rahmen und Handel:
• Der Begriff ist in Deutschland nicht einheitlich rechtlich geschützt.
• Dennoch müssen gebrauchte Produkte klar als solche gekennzeichnet werden; die Bezeichnung „Refurbished Certificate“ allein reicht laut Gerichten nicht aus, wenn es sich um gebrauchte Ware handelt.
• Verbraucher erhalten bei gewerblichen Händlern eine Gewährleistung von einem Jahr (oft auch 2-3 Jahre Garantie).
Unterschied zu anderen Bezeichnungen:
• Refurbished: Gebraucht, aber aufbereitet, gereinigt und geprüft.
• Gebraucht (privat): Keine Aufbereitung, oft mit Mängeln, keine Garantie.
• B-Ware: Meist neuwertige Produkte mit Verpackungsschäden oder Rückläufer, aber nicht zwingend generalüberholt.
Quelle KI Google 27.03.2026